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Ziel & Prozess

Was ist das Ziel?

Menschen, die aus anderen Ländern nach Sachsen kommen, sollen gute Bedingungen für ein Leben im Freistaat vorfinden. Mit dem Gesetz möchten wir die Integrationsstrukturen auf kommunaler und Landesebene verbessern. Gleichzeitig soll das Gesetz die Aufgaben zwischen Kommune und Freistaat klar verteilen.

Das alles steht unter dem Motto »Fordern und Fördern« mit dem Ziel, dass Integration und Teilhabe von Migrantinnen und Migranten im Freistaat Sachsen gelingt.

Und wie verläuft der Prozess?

Das Beteiligungsverfahren ist als frühzeitige Expertenbeteiligung mit ca. 1.000 Fachleuten angelegt. Dabei bilden sogenannte Fachkonferenzen den »Kopf« des Beteiligungsprozesses: Die Fachkonferenzen sind ein sehr wichtiger Baustein des gesamten Verfahrens.

Dort kommen je nach Thema mehrere hundert Personen zusammen, um relevante Handlungsfelder und Eckpunkte für ein SITG zu beleuchten. Dabei entsteht viel Input, der in einem späteren Prozess abgewogen wird.

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