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Prinzipien der Beteiligung

Wer kommuniziert, der handelt: Das Beteiligungsverfahren zu Integration und Teilhabe ist nicht unabhängig von der Kommunikation über Integration und Teilhabe. Von daher ist der Prozess zur Beteiligung möglichst vieler Expertinnen und Experten bereits einen »Wert« an sich.

Bei dem Beteiligungsverfahren zum neuen Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetz (SITG) lassen wir uns von festen Prinzipien leiten. Dazu gehören unter anderem…

  • Qualität durch Vielfalt: Es werden alle und möglichst verschiedene Sichtweisen in den Beteiligungsprozess eingebracht, diskutiert und abgewogen.
  • Wahrung der freiheitlich demokratischen Grundordnung: Der Beteiligungsprozess und seine Akteure sollen den Anforderungen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung genügen. Dieser Grundkonsens soll bei allen – gänzlich legitimen und erwartbaren – Interessendivergenzen stets sichtbar und identitätsstiftend sein.
  • Teilhabe: Wir möchten in diesem Verfahren die Teilnahme von Menschen mit unterschiedlichen Kompetenzen, Informationen, Perspektiven und Interessen ermöglichen. Deswegen ist das Verfahren so konzipiert, dass auch unterschiedliche Meinungen zu Wort kommen.
  • Ermächtung durch Bereitstellung von Orientierungswissen: Wir vermeiden Frust bei allen Beteiligten, indem wir das nötige Orientierungswissen für die Verfahren mitdenken und an die Hand geben.
  • Berücksichtigung der Demokratievorstellungen und Ressourcen der Beteiligten: Der Beteiligungsprozess entspricht der politischen Soziokultur Sachsens und der Bundesrepublik
  • Legitimität: Die Inputs werden im weiteren Prozess abgewogen und mit den beteiligten. Akteuren – wenn immer möglich – verständigungsorientiert und transparent diskutiert.
  • Pluralismus sichtbar machen: Der Beteiligungsprozess macht die Vielfalt der Interessen sichtbar. Zudem versetzt er die Akteure der Zivilgesellschaft in die Lage, ggf. widerstreitende Interessen und Ansichten zu erkennen.
  • Legitimität durch Kommunikation: Kommunikation ist ein wichtiger Schlüssel im Prozess. Der Beteiligungsprozess soll transparent sein, Ziele, Verfahrens- und Diskussionsstände, verbleibende Beteiligungsmöglichkeiten etc. einfach und nachvollziehbar aufarbeiten. Außerdem sollen Absichten und Begründungen aller Beteiligten möglichst nachvollziehbar kommuniziert und diskutiert werden können.
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