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Wieso Beteiligung?

Kein Gesetz zu Integration und Teilhabe ohne Beteiligungsverfahren: Damit wollen wir sicherstellen, dass die umfangreichen Erfahrungen von Integrationsexpertinnen und -experten sowie Interessierten aus der Zivilgesellschaft frühzeitig bei der Erstellung des Sächsischen Integrations- und Teilhabegesetzes (SITG) einbezogen werden. Sie sollen ihr Wissen und ihre Kompetenzen aktiv in das gesamte Verfahren einbringen können.

Nach der Beteiligungsphase wird auf Grundlage der vielfachen Anregungen, Hinweise und Anmerkungen innerhalb der Staatsregierung ein Gesetzentwurf erarbeitet und abgestimmt. Dieser sogenannte Referentenentwurf wird nach der Freigabe durch das Kabinett in einem Anhörungsprozess allen Beteiligten zur Stellungnahme bereitgestellt.

Versehen mit diesen Änderungen und Verbesserungen wird er dann dem Landtag zur parlamentarischen Beratung übergeben, wo er nach diversen öffentlichen Anhörungen und Diskussionen letztendlich beschlossen werden soll.

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